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Aktuell ++++ Regelungen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen ++++Aktuell15.12.2011
Gemäß einem Rundschreiben des Ministeriums findet auch bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen Unterricht statt.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob in solchen Situationen Ihr Kind zu Hause bleibt. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern nicht in die Schule gekommen sind, dürfen daraus keine Nachteile erwachsen. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei Verspätungen der Schulbusse an den Bushaltestellen eine Wartezeit von ca. 30 Minuten zumutbar ist. Ob diese Frist bei extremen Witterungsverhältnissen eingehalten werden kann oder ob Ihr Kind überhaupt in die Schule fährt, ist Ihre Entscheidung
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Freitag, 04. Mai 2012
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