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Extreme Witterungsverhältnisse ***** Regelungen bei Sturmwarnung15.12.2011
Bei Sturmwarnungen stellen sich Eltern daher immer wieder die gleiche Frage: Soll ich meine Kinder zur Schule schicken oder dürfen diese zuhause bleiben.Einige Länder, darunter Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und das Saarland, überlassen es grundsätzlich den Eltern, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule zumuten oder nicht. Selbstverständlich muss die Wetterlage dies rechtfertigen. Außerdem wird von den Eltern erwartet, dass sie das Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich, am besten telefonisch, der Schule mitteilen. |
Freitag, 04. Mai 2012
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